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Leserbrief in der Dorfzeitung (März)

    Bürgerentscheid „Wohnanlage/Spielplatz Gartenstraße Unterpleichfeld“

    Wir als Initiatoren des Bürgerbegehrens möchten uns bei allen Bürgerinnen und Bürgern bedanken, die uns durch ihre Unterschrift unterstützt haben, um einen Bürgerentscheid zur „Wohnanlage/Spielplatz Gartenstraße“ zu ermöglichen.

    Dieser findet am 24.04.2022 statt. Dem gegenüber wird ein Ratsbegehren gestellt. Jetzt haben die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Unterpleichfeld die Möglichkeit mit ihrer Stimme die Zukunft der ehemaligen Feuerwehr und des Spielplatzes zu entscheiden. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit und geben Sie Ihre Stimme ab.

    Zudem möchten wir Bezug nehmen auf den Artikel in der Main-Post vom 23.02.2022 und der letzten Dorfzeitung. In diesem wird uns die Verbreitung von Fehlinformationen unterstellt. Wir legen Wert auf einen fairen und offenen Umgang zwischen allen Beteiligten Parteien. Deshalb haben wir nur Informationen verwendet, die uns in einem persönlichen Gespräch mit Bürgermeister Fischer am 03.02.2022 sowie in unabhängigen Gesprächen mit Gemeinderäten mitgeteilt wurden. Dies betrifft insbesondere die Themen aktuelle Größe und geplante Verkleinerung des Spielplatzes, „Paket-Vergabe“ Gartenstraße/Kirchstraße und Verkaufspreis des Grundstücks Gartenstraße. Es ist schade, dass wir als Bürger zu diesem Mittel (Bürgerbegehren/-entscheid) greifen müssen, um eine Chance zu haben, die Zukunft unseres Dorfes mitgestalten zu können und bedauern, dass vorab keine öffentliche Information zu den konkreten Plänen seitens der Gemeinde stattgefunden hat.

    In der Gemeinderatssitzung vom 22.02.2022, in dem der Bürgerentscheid stattgegeben und das Ratsbegehren beschlossen wurde, wurden seitens der Gemeinde leider Aussagen getroffen, die so nicht richtig sind. Somit waren die Gemeinderäte nicht richtig informiert und hatten falsche Informationen als Grundlage für ihre Entscheidungen. Geschäftsstellenleiter H. Bäumel hat vorgetragen, dass auf dem besagten Grundstück in der Gartenstraße nur Gebäude für Feuerwehr erstellt werden dürfen. Selbst für ein neues Anlegen des Kinderspielplatzes müsste der Bebauungsplan geändert werden. Diese Aussage ist schlichtweg falsch, da im dort gültigen, rechtskräftigen Bebauungsplan „Hinter den Gärten“ 1. Änderung und Erweiterung vom März 1981, zuletzt geändert im Juli 1982, das Grundstück gemäß § 9 Baunutzungsverordnung Artikel 107 Bayerischer Bauordnung als öffentliche Grünfläche Zweckbestimmung „Spielplatz und Feuerwehr“ festgesetzt ist.

    Im östlichen Bereich der geplanten Wohnanlage ist gemäß Bebauungsplan „Dorfgebiet beschränkt“ und im nördlichen Bereich der geplanten Wohnanlage ist gemäß Bebauungsplan als Art der baulichen Nutzung „Allgemeines Wohngebiet festgesetzt“. Für das Maß der baulichen Nutzung wurden für beide Gebiete eine maximal 2 vollgeschossige Bebauung als Höchstgrenze festgesetzt. Weiterhin wurde offene Bebauungsweise, eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschossflächenzahl von 0,5 festgesetzt. Wie H. Bäumel mehrmals in der Gemeinderatssitzung angesprochen hat, soll für die geplante Wohnanlage die Geschossflächenzahl auf 1,2 festgesetzt werden, was die Obergrenze des § 17 Baunutzungsverordnung wäre. Dies würde für diesen Bereich die Eigenart der näheren Umgebung sicherlich negativ beeinträchtigen.

    Ein lobenswerter Ansatz war die Aussage von den Gemeinderäten H. Kimmel, H. Schneider und H. Kober, welche es befürwortet hätten, wenn sich die Gemeinde mit den Anwohnern über die zukünftige Nutzung des Grundstücks unterhalten hätten.

    Nur über was soll gesprochen werden, wenn sich der Gemeinderat noch nicht über das Maß und die Art der baulichen Nutzungen in einer öffentlichen Sitzung beschäftigt hat?

    In umliegenden Gemeinden wird in Spielplätze, Wasserspielplätze und Angebote für Kinder und Jugendliche investiert. In Unterpleichfeld geht die Entwicklung leider in die andere Richtung. Spielplätze werden verkleinert und sind nicht nutzbar und dass bei immer mehr Familien mit Kindern. In Unterpleichfeld gibt es nur 2 öffentliche Spielplätze der Gemeinde – Gartenstraße und Josef-Wild-Straße. Im Ortsteil Burggrumbach ist es nur 1 kleiner öffentlicher Spielplatz am Burggraben. Der Spielplatz in der Parkstraße musste für eine neue Straße weichen und liegt aktuell brach. Die vom Bürgermeister genannten Spielplätze in den Ortsteilen Rupprechtshausen und Hilpertshausen sind von Unterpleichfeld 3 km bzw. 5 km entfernt.

    Wir sind weiterhin zu einem offenen und ehrlichen Austausch bereit und freuen uns über viele weitere Gespräche mit den Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Bei Fragen stehen wir jedem gerne zur Verfügung.

    Die Vertreter & Anwohner der Bürgerinitative Gartenstraße

    Steffen & Regine Amling, Tina & Andreas Reichert, Andrea & Werner Friedetzki, Achim & Manuela Spitzkowski, Manuela & Dr. Andreas Oeder