Bürgerbegehren: „Wohnanlage Gartenstraße Unterpleichfeld“
„Sind Sie dafür, dass der Gemeinderatsbeschluss aufgehoben wird, um den Verkauf des Grundstücks Gartenstraße 12 in 97294 Unterpleichfeld (ehem. Feuerwehr + Spielplatz Gartenstraße) an einen Investor zu verhindern, der dort eine Wohnanlage errichten möchte und im Zuge dessen der Spielplatz verkleinert wird?“
Begründung:
Der Gemeinderat hat im Dezember in der nichtöffentlichen Sitzung beschlossen, das Grundstück der ehemaligen Feuerwehr in der Gartenstraße 12 an einen Investor zu verkaufen, der dort einen großen Wohnkomplex errichten will. Für diese geplante Bebauung soll der dortige Spielplatz verkleinert werden. Wegfallen soll der vordere Teil mit dem beliebten Hügel und den schattenspendenden Bäumen.
Der nun geplante Mehrgenerationen-Spielplatz an der viel befahrenen Burggrumbacher Straße stellt in unseren Augen keinen Ersatz, sondern eine dringend benötigte Erweiterung des Angebots an Spiel-/Bewegungsplätzen dar. Dieser Mehrgenerationen-Spielplatz zielt mit dem vorhandenen DFB-Feld und dem geplanten Calisthenics-Turm und Crosstrainer (Förderprojekt „Allianz Würzburger Norden“) auf Jugendliche und Erwachsene ab. Der Spielplatz in der Gartenstraße ist hingegen ein Kleinkind-Spielplatz. Aus unserer Sicht schließen Sich diese beiden Projekte keinesfalls gegenseitig aus.
Leider gab es trotz Ablehnung durch die Anwohner und vieler Unterpleichfelder Bürgerinnen und Bürger von Seiten der Gemeinde keine Bereitschaft, gemeinsam nach Alternativen für die zukünftige Nutzung des Geländes (ehem. Feuerwehr) zu suchen.
Wir bedauern die fehlende Transparenz in dieser wichtigen Angelegenheit. Besonders bezüglich Aussagen zu der Größe des Wohnkomplexes, der Verkleinerung des Spielplatzes und dem Thema „Paket-Vergabe Gartenstraße und Seniorenanlage Kirchstraße“ (siehe Artikel MainPost/Dorfzeitung).
Im Zuge des Verkaufs des Grundstücks (ehem. Feuerwehr + Spielplatz) soll nachträglich eine Änderung des Bebauungsplans durchgeführt werden, um den Bau dieses aus unserer Sicht überdimensionierten und nicht an die Umgebung angepassten Wohnkomplex für den Investor zu ermöglichen. Bei den direkt umliegenden Grundstücken in diesem Wohngebiet ist maximal eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschossflächenzahl von 0,5 im Bebauungsplan festgelegt um ein einheitliches Wohnbild zu schaffen. Für den geplanten Wohnkomplex des Investors sollen beide Werte stark erhöht werden, z.B. soll die Geschossflächenzahl auf 1,2 angehoben werden, was weit mehr als einer Verdopplung der aktuell gültigen Geschossflächenzahl der umliegenden Häusern entspricht. Aus unserer Sicht ist der für dieses Wohngebiet unpassend geplante Wohnkomplex in Zusammenhang mit der Verkleinerung des Spielplatzes nicht akzeptabel.
Durch den Bürgerentscheid haben wir die einmalige Chance, die geplante Bebauung mit einem Wohnkomplex auf dem Grundstück Gartenstraße 12 durch einen Investor zu verhindern, die Zukunft des Geländes der ehemaligen Feuerwehr mitzubestimmen und den Erhalt des dortigen Spielplatzes zu sichern.