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Stellungnahme der Initiatoren des Bürgerbegehrens zu den Äußerungen des 2. Bürgermeisters vom 20. März

    Transparenz herstellen

    Wir freuen uns über die nun zugesicherte Transparenz und würden gerne wissen zu welchem Termin alle Verträge mit dem Investor, Protokolle zu diesem Thema und alle alternativen Angebote, die es zur Nachnutzung des Grundstücks gab, auf der Website der Gemeinde veröffentlicht werden. So kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger selbst eine informierte Meinung zu den Möglichkeiten der Nachnutzung bilden.

    Angemessener Bebauungsplan statt überdimensionierter Wohnkomplex

    Auch hier begrüßen wir, dass der 2. Bürgermeister auf die Sorgen der Anwohner Rücksicht nehmen und keine übergroßen Gebäudekomplex genehmigen will. Daher würden wir uns über eine schriftliche Zusicherung freuen, dass bei einem neuem Bebauungsplan, wie bei den umliegenden Grundstücken, die Maximalwerte bei Grundflächenzahl von 0,4 und Geschossflächenzahl von 0,5 eingehalten werden.

    Keine Verkleinerung des Spielplatzes

    Bei einem an die umliegenden Grundstücke angepassten Bebauungsplan mit maximaler Grundflächenzahl von 0,4 und Geschossflächenzahl von 0,5 sehen wir keinen Grund warum es nicht möglich sein soll, mit der bereits jetzt vorhandenen großen Fläche auch ohne Verkleinerung des Spielplatzes das Grundstück angemessen zu bebauen.

    Nachnutzung steht nicht in Konkurrenz zu anderen Projekten

    Auch wir freuen uns, dass eine Tagespflege und Seniorenwohnanlage in Unterpleichfeld geplant wird. In den Äußerungen des 2. Bürgermeisters vom 20. März wird jetzt ein direkter Zusammenhang zwischen den Projekten Gartenstraße und Seniorenwohnanlage Kirchstraße zugegeben. Der Investor selbst hat im Main-Post Interview vom 22.02.2022 noch einen Zusammenhang dementiert und es wurde von „Gerüchten“ gesprochen. Wir bitten daher um Aufklärung welche der beiden gegensätzlichen Aussagen nun der Wahrheit entspricht. Es ist schwer hier nicht zu dem Schluss zu kommen, dass hiermit versucht wird die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger zum Ratsbegehren hin zu beeinflussen, da ansonsten mit einer Verzögerung des Bau der Seniorenwohnanlage gedroht wird, obwohl diese zwei Projekte in keinerlei Konkurrenz stehen. Auch wir befürworten eine Tagespflege / Seniorenwohnanlage in Unterpleichfeld. Die Drohung bei Erfolg des Bürgerbegehren sogar Zuschüsse für Vereine, Anschaffungen für Feuerwehren oder Kindergärten zu kürzen halten wir für komplett unangebracht. Wir bitten daher bei der Argumentation wieder zur Sachlichkeit zurückzukehren, da das Bürgerbegehren ausschließlich den Spielplatz / Grundstück Gartenstraße 12 betrifft.

    Gründung Bürgerbegehren

    Das Motiv ein Bürgerbegehren zu starten war die zu Beginn komplett fehlende Transparenz, fehlende Bürgerbeteiligung bei der Nachnutzung und besonders die bereits bei bekanntwerden beschlossene Verkleinerung des Spielplatzes. Auch wir wünschen uns eine sinnvolle Nachnutzung des Grundstücks der ehem. Feuerwehr. Jedoch transparent, mit Bürgerbeteiligung und ohne Verkleinerung des Spielplatzes. Die innerhalb von nur 2 Tagen gesammelten mehr als 350 Unterschriften gegen den Gemeinderatsbeschluss zeigen das daran bestehende Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Des weiteren weisen wir die in den Äußerungen vom 20. März gemachten Unterstellungen gegen die Initiatoren des Bürgerbegehrens vehement zurück. Und bitten daher auf derartige Äußerungen in Zukunft zu verzichten. Stattdessen wünschen wir uns wieder gemeinsam in der Sache über die Nachnutzung des Grundstücks Gartenstraße 12 zu reden und freuen uns auf die Bürgerversammlung am 24. März.

    Ihre Stimme zählt

    Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger: Gehen Sie am 24. April zur Abstimmung oder nutzen Sie die Briefwahl, damit auch Sie die Nachnutzung mitbestimmen und eine Verkleinerung des Spielplatzes verhindern können. Wenn auch Sie den Verkauf an den Investor verhindern wollen und für den vollständigen Erhalt des Spielplatzes sind, stimmen Sie bitte bei dem Bürgerentscheid 1 (Ratsbegehren) mit NEIN und bei dem Bürgerentscheid 2 (Bürgerbegehren) mit JA ab. In der wichtigen Stichfrage setzen Sie dazu bitte das Kreuz auf der RECHTEN Seite bei “Aufhebung des Gemeinderatsbeschluss vom 14.12.2021″.

    Vielen Dank.